Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Firma ABACOM GmbH & Co KG,
Konrad-Zuse-Str.1, 37671 Höxter
(im Folgenden "ABACOM"), Stand:
10.06.2006
§ 1 Allgemeines
§ 1.1
Die AGB regeln die
Vertragsbeziehung zwischen der
Firma Abacom und dem Kunden. Für
Streitigkeiten aus diesem
Vertrag gilt das Amtsgericht
Höxter bzw. das Landgericht
Paderborn als Streitgericht,
sofern der Kunde Unternehmer
ist. Diese Geschäftsbedingungen
gelten auch für zukünftige
Verträge, selbst wenn sie nicht
erneut ausdrücklich vereinbart
werden.
§ 1.2.
Abacom ist berechtigt, den
Inhalt dieses Vertrages mit
Zustimmung des Kunden zu ändern,
sofern die Änderung unter
Berücksichtigung der Interessen
von Abacom für den Kunden
zumutbar ist. Die Zustimmung zur
Vertragsänderung gilt als
erteilt, sofern der Kunde der
Änderung nicht binnen vier
Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung
widerspricht. Abacom
verpflichtet sich, den Kunden
mit der Änderungsmitteilung auf
die Folgen eines unterlassenen
Widerspruchs hinzuweisen. Abacom
ist berechtigt, dem Kunden die
geänderten AGB per Email
zuzustellen bzw. auf die
Veröffentlichung im Internet
hinzuweisen.
§ 1.3
Von diesen Geschäftsbedingungen
insgesamt oder teilweise
abweichende AGB des Kunden
erkennt Abacom nicht an, es sei
denn, diesen wurde ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch
dann ausschließlich, wenn Abacom
in Kenntnis entgegenstehender
AGB des Kunden Leistungen
vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Angebot / Aufträge
§ 2.1
Unsere Angebote sind stets
freibleibend und unverbindlich.
§ 2.2
Technische Beschreibungen,
Erklärungen technischer Art,
technische Spezifikationen,
Funktionsbeschreibungen z.B. in
Handbüchern usw. stellen keine
Beschaffenheitsgarantien dar.
Eigenschaften gelten nur dann
als zugesichert, wenn diese von
Abacom ausdrücklich schriftlich
bestätigt wurden.
§ 2.3
Technische und gestalterische
Abweichungen von Beschreibungen
und Angaben in Prospekten,
Katalogen und schriftliche
Unterlagen sowie Änderungen im
Zuge des technischen
Fortschritts bleiben
vorbehalten, ohne dass hieraus
Rechte gegen Abacom hergeleitet
werden können.
§ 2.4
Verträge kommen durch die
Annahme eines Abacom-Angebotes
durch den Kunden zustande. Der
Kunde erhält eine schriftliche
Auftragsbestätigung. Wird der
Auftragsbestätigung nicht
innerhalb 1 Woche widersprochen,
gilt der Vertrag als
geschlossen.
§ 2.5
Mit Zustandekommen des Vertrages
ist der Kunde damit
einverstanden, von Abacom als
Referenzkunde genannt zu werden.
§ 3 Laufzeit Verträge
§ 3.1
Verträge über dsl,
Festverbindungen und Mietserver
(dedizierte (dedicated) bzw.
co-location (homing) Server)
werden, soweit nicht anderweitig
schriftlich durch Abacom
bestätigt, auf unbestimmte
Zeitdauer geschlossen. Der
Vertrag ist frühestens nach
Ablauf des ersten Nutzungsjahres
zum Ende des zweiten
Nutzungsjahres kündbar. Die
Kündigung muss mindestens 90
Tage vor Ablauf des
Nutzungsjahres schriftlich bei
ABACOM vorliegen. Das Recht zur
fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt
unberührt. Hierzu zählt
insbesondere der Zahlungsverzug
des Kunden.
§ 3.2
Verträge über Webserver werden
auf unbestimmte Zeitdauer
geschlossen, die
Mindestvertragslaufzeit beträgt
6 Monate. Der Vertrag ist
frühestens zum Ablauf der ersten
Nutzungsperiode jeweils zum
31.03., 30.06., 30.09, 31.12.
kündbar. Die Kündigung muss
mindestens 6 Wochen vor Ablauf
der Nutzungsperiode schriftlich
bei Abacom vorliegen. Das Recht
zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt
unberührt. Hierzu zählt
insbesondere der Zahlungsverzug
des Kunden.
§ 3.3
Verträge über Wartungs- und
Supportverträge - auch von
Drittanbietern/-herstellern -
sowie Miet- und Leasing-Systeme
und Abonnements von Diensten,
z.B. Virenpatternupdates, Url-
und Contentfilter Systeme bzw.
Datenbanken etc., werden
grundsätzlich für eine
Mindestlaufzeit von einem Jahr
abgeschlossen, soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart
wurde. Nach Ablauf des
jeweiligen Nutzungsjahres gilt
der Vertrag automatisch für ein
weiteres Jahr verlängert, wenn
nicht 6 Wochen vor Ende der
Nutzungsperiode eine
schriftliche Kündigung erfolgt.
§ 4 Preise
§ 4.1
Für die einzelnen Leistungen der
Abacom gelten die Preise gemäß
der bei Vertragsabschluß
gültigen Preisliste als
vereinbart.
Erfüllungsort für die
vertraglichen Leistungen ist
grundsätzlich der Sitz von
Abacom in Höxter. Fahrtkosten
und Versandkosten zum Kunden
werden daher gesondert
berechnet.
§ 4.2
Sollte für den Internetanschluss
etc. auf Seiten des Kunden noch
die Schaffung von
Voraussetzungen hierfür
erforderlich sein, so sind diese
in den Preisen nicht enthalten.
Der Kunde hat entweder selbst
auf eigene Kosten die
Voraussetzungen für den Zugang
zu schaffen oder aber Abacom mit
der Erbringung jener
zusätzlichen Leistungen zu
beauftragen, die gesondert
vergütet werden. Die Kosten
erforderlicher Anfahrten zum
Kunden trägt der Kunde.
§ 4.3
Soweit nicht ausdrücklich mit
dem Kunden schriftlich
vereinbart, gewährt Abacom dem
Kunden keine kostenlose
technische Unterstützung
(Support). Geleistet wird der
Support werktags via E-Mail und
Telefon innerhalb der normalen
Bürozeiten. Abacom leistet
keinen direkten Support für
Kunden des Kunden.
Die telefonische Beratung des
Kunden nach Bereitstellung des
Zuganges, Servers oder anderen
Dienstleistungen ist kostenlos.
Sonstige, allgemeine Anfragen
und Beratungen des Kunden werden
bei telefonischer/persönlicher
Anfrage je angefallener 15
Minuten mit 25,00 Euro zzgl.
MwSt. pro Viertelstunde
berechnet. Erfolgt eine Anfrage
über Email, so ist dies
kostenlos.
§ 4.4
Abacom sichert eine mittlere
Jahresverfügbarkeit seiner
bereitgestellten Dienste und
Services von 98,5% zu. Hiervon
ausgenommen sind Zeiten, in
denen Server aufgrund von
technischen oder sonstigen
Problemen, die nicht im
Einflussbereich von Abacom
liegen (höhere Gewalt,
Verschulden Dritter etc.) über
das Internet nicht zu erreichen
sind.
Entstehen Ausfallzeiten oberhalb
dieses Jahresmittels, steht dem
Kunden das Recht zur fristlosen
Kündigung des Dienstes oder
Services zu, zuviel bzw. im
Voraus gezahlte Entgelte werden
tagesgenau zurückerstattet.
§4.5
Soweit Abacom kostenlose
Zusatzleistungen zur Verfügung
stellt, hat der Kunde auf ihre
Erbringung keinen
Erfüllungsanspruch. Abacom ist
befugt solche bisher
vergütungsfrei zur Verfügung
gestellten Dienste innerhalb
einer Frist von 24 Stunden
einzustellen, zu ändern oder nur
noch gegen Entgelt anzubieten.
In diesem Fall informiert Abacom
den Kunden unverzüglich.
§ 5 Preisänderungen
Abacom ist berechtigt, die
diesem Vertrag zugrunde
liegenden Preislisten oder
Preise für einzelne Leistungen
einseitig zu ändern. Dies
geschieht insbesondere dann,
wenn ein Zulieferer Abacom
höhere Einkaufskonditionen
abverlangt. Liegen die
Preiserhöhungen über 10% des
zuvor geltenden Preises, steht
dem Kunden in diesem Fall ein
Sonderkündigungsrecht zu, das er
binnen 2 Wochen nach Überlassung
der neuen Preislisten
schriftlich geltend machen kann.
Erfolgt keine Kündigung, gelten
die neuen Preise als vereinbart.
§ 6 Rechnungsstellung
§ 6.1
Gleichbleibende Grundgebühren
werden von Abacom für jeweils 6
Monate im Voraus berechnet. Im
Falle einer Kündigung nach § 3
werden evtl. zuviel gezahlte
Beträge erstattet.
Nutzungsabhängige Leistungen
werden dem Kunden gegenüber
monatlich abgerechnet.
§ 6.2
Sollte der Kunde Einwendungen
gegen die Rechnung haben, hat er
diese Abacom spätestens 7 Tage
nach Erhalt der Rechnung
schriftlich mitzuteilen.
Einwendungen gegen die Rechnung
entbinden nicht von der
Zahlungspflicht des Kunden.
§ 6.3
Rechnungen sind innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungsstellung zur
Zahlung fällig.
Die Rechnungsbeträge werden im
Einzugsermächtigungsverfahren
vom Konto des Kunden eingezogen.
Bei Vertragsabschluß erteilt der
Kunde Abacom eine
Einzugsermächtigung.
§ 6.4
Der Kunde darf gegen Forderungen
der Firma Abacom nur mit
unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen aufrechnen.
Ebenso steht dem Kunden ein
Zurückbehaltungsrecht nur wegen
solcher Gegenansprüche zu.
Sollten dem Kunden
Rückerstattungsansprüche aus
einer gerügten Rechnung, aus
Doppelzahlungen oder anderen
Gründen zustehen, werden diese
auf die folgende Monatsrechnung
der Firma Abacom verrechnet.
§ 6.5
Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass die
gesammelten Daten nur 80 Tage
nach Rechnungsstellung verwahrt
und anschließend gelöscht
werden. Dieses gilt nicht für
Tarife mit einer Flatrate. Hier
werden keinerlei Daten
gespeichert.
§ 6.6
Abacom ist berechtigt sein
Rechnungswesen jederzeit auf
elektronische Rechnungsstellung
umzustellen und seinen Kunden
fortan Rechnungen auf
elektronischem Wege, i.d.R. per
E-Mail Versand und/oder
Onlineinterface als PDF Datei,
zuzustellen. Wird die
elektronische Rechnungsstellung
eingeführt, werden ab dem
Zeitpunkt gedruckte Rechnungen,
die auf ausdrücklichen
Kundenwunsch auf dem
herkömmlichen Postwege
zugestellt werden, mit 3,00 EUR
zzgl. MwSt. in Rechnung
gestellt. Bei sämtlichen Hosting
Angeboten und DSL Zugängen gilt
die elektronische
Rechnungsstellung bereits.
§ 7 Verzug, Sperrung des
Anschlusses, Einstellung der
Dienstleistung
Gerät der Kunde 2 Monate mit der
geschuldeten Vergütung oder
einem Teil hiervon länger als 10
Tage in Verzug, so kann Abacom
das Vertragsverhältnis fristlos
kündigen.
Abacom ist des Weiteren
berechtigt, den Anschluss ganz
oder teilweise zu sperren bzw.
andere Dienstleistungen
einzustellen, wenn sich der
Kunde mit einem Betrag von
mindestens 25,00 EURO in Verzug
befindet. Der Kunde bleibt in
diesem Falle verpflichtet, die
monatlichen Grundgebühren zu
zahlen.
Die Sperre bzw. Einstellung der
Dienstleistungen wird dem Kunden
mit einer Frist von 1 Woche
unter gleichzeitiger Mahnung
schriftlich angekündigt.
Die Sperre eines Anschlusses
bzw. Einstellung der
Dienstleistungen hindert Abacom
nicht, den sich aus dem Verzug
des Kunden ergebenden Schaden
daneben geltend zu machen.
§ 8 Benutzung des Dienstes
§ 8.1
Der Teilnehmer verpflichtet
sich, im Rahmen der Nutzung des
Dienstes keinerlei Unterlagen,
Informationen etc. zu
veröffentlichen, die geeignet
sind, Rechte anderer zu
beeinträchtigen. Verboten sind
dem Kunden selbstverständlich
auch Tätigkeiten, die gesetzlich
verboten sind. Im Fall einer
Entdeckung ist Abacom ohne
Vorankündigung berechtigt, den
Vertrag fristlos zu kündigen und
den Kunden vom Internet
abzuschalten. Daneben behält
sich Abacom die Einleitung
strafrechtlicher Schritte
ausdrücklich vor.
§ 8.2
Der Kunde verpflichtet sich
ferner, die von Abacom
gestellten Ressourcen nicht für
folgende Handlungen einzusetzen:
- unbefugtes Eindringen in
fremde Rechnersysteme
(Hacking)
- Behinderung fremder
Rechnersysteme durch
Versenden/Weiterleiten von
Datenströmen und/oder
E-Mails (Spam/Mail-Bombing)
- Suche nach offenen
Zugängen zu Rechnersystemen
(Port Scanning)
- Versenden von E-Mail an
Dritte zu Werbezwecken,
sofern er nicht davon
ausgehen darf, dass der
Empfänger ein Interesse
hieran hat (z.B. nach
Anforderung oder
vorhergehender
Geschäftsbeziehung)
- das Fälschen von
IP-Adressen, Mail- und
Newsheadern sowie die
Verbreitung von Viren,
Würmern, Trojaner, Dialern
usw.
- Übermäßiges
Beanspruchung des Dienstes,
sog. „Power-Saugen“ oder
„Power-User“. Von einer
übermäßigen Beanspruchung
spricht man, wenn das
Verhältnis des Internet
Verkehrs des Kunden bei 20:1
oder mehr zu allen anderen
Abacom Kunden liegt.
Sofern der Kunde gegen eine
oder mehrere der genannten
Verpflichtungen verstößt, ist
Abacom zur sofortigen
Einstellung aller Leistungen
berechtigt.
Schadenersatzansprüche bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
§8.3
Sofern der Kunde über Abacom
eine Domain registrieren lässt,
kommt der Vertrag ausschließlich
zwischen dem Kunden und der
jeweiligen Vergabestelle
zustande, Abacom wird nur als
Vertreter des Kunden tätig. Es
gelten die Bedingungen der
jeweiligen Vergabestelle.
Die vorstehend genannte Regelung
gilt auch für die
Registrierungsgebühren anderer
Vergabestellen, sofern der
Provider nicht bei
Vertragsabschluss auf eine
andere Regelung hinweist.
Abacom hat auf die Domainvergabe
keinerlei Einfluss. Abacom
übernimmt deshalb keine Gewähr
dafür, dass die für den Kunden
beantragten Domains überhaupt
zugeteilt (delegiert) werden
können und frei von Rechten
Dritter oder auf Dauer Bestand
haben. Das gilt auch für die
unterhalb der Domain des
Providers vergebenen Subdomains.
Sollte der Kunde von dritter
Seite aufgefordert werden, eine
Internetdomain aufzugeben, weil
sie angeblich fremde Rechte
verletzt, wird er Abacom hiervon
unverzüglich unterrichten. Der
Provider ist in einem solchen
Fall berechtigt, im Namen des
Kunden auf die Internetdomain zu
verzichten, falls der Kunde
nicht sofort Sicherheit für
etwaige Prozess- und
Anwaltskosten in ausreichender
Höhe (mindestens EUR 8000,00)
stellt.
§ 8.4
Dem Kunden ist es nicht
gestattet, die Nutzung eines
Webservers oder dsl Zugangs ohne
vorherige schriftliche
Gestattung der Firma Abacom
unterzuvermieten. Des Weiteren
ist es dem Kunden untersagt,
Accounts (Benutzername, Passwort
etc.) an Dritte weiterzugeben.
Der Kunde wird vorsorglich
darauf hingewiesen, dass der
unter dem ihm überlassenen
Passwort anfallende Datenverkehr
ihm gegenüber abgerechnet wird,
auch wenn ein Dritter im Bereich
des Kunden ohne dessen Wissen
und Willen die Leistungen der
Firma Abacom hierüber in
Anspruch genommen hat.
§8.5
Der Kunde darf durch die
Internet-Präsenz sowie dort
eingeblendete Banner oder
eingebettete Inhalte nicht gegen
gesetzliche Verbote, die guten
Sitten und Rechte Dritter
(Marken, Namens-, Urheber-,
Datenschutzrechte usw.)
verstoßen. Insbesondere
verpflichtet sich der Kunde
keine pornographischen Inhalte
und keine auf Gewinnerzielung
gerichteten Leistungen
anzubieten oder anbieten zu
lassen, die pornografische
und/oder erotische Inhalte (z.B.
Nacktbilder, Peepshows etc.) zum
Gegenstand haben. Der Kunde darf
seine Internet-Präsenz nicht in
Suchmaschinen eintragen, soweit
der Kunde durch die Verwendung
von Schlüsselwörtern bei der
Eintragung gegen gesetzliche
Verbote, die guten Sitten und
Rechte Dritter verstößt. Für
jeden Fall der Zuwiderhandlung
gegen vorstehende Verpflichtung
verspricht der Kunde unter
Ausschluss der Annahme eines
Fortsetzungszusammenhangs die
Zahlung einer Vertragsstrafe in
Höhe von EUR 5000,00. Abacom ist
bei einem Verstoß gegen eine der
zuvor genannten Verpflichtungen
zudem berechtigt, seine
Leistungen mit sofortiger
Wirkung einzustellen.
Diese Regelungen gelten nicht
für Server, die dem Kunden zur
alleinigen Nutzung zur Verfügung
stehen (dedizierte (dedicated)
bzw. co-location (homing)
Server).
§8.6
Der Kunde wird von seiner
Internet-Präsenz tagesaktuelle
Sicherungskopien
erstellen/erstellen lassen, die
nicht auf dem Webserver selbst
gespeichert werden dürfen, um
eine schnelle und kostengünstige
Wiederherstellung der
Internet-Präsenz bei einem evtl.
Systemausfall zu gewährleisten.
§8.7
Der Kunde sichert zu, dass die
von ihm gemachten Daten richtig
und vollständig sind. Er
verpflichtet sich Abacom jeweils
unverzüglich über Änderungen der
mitgeteilten Daten zu
unterrichten und auf
entsprechende Anfrage von Abacom
binnen 10 Tagen ab Zugang die
aktuelle Richtigkeit erneut zu
bestätigen. Dieses betrifft
insbesondere Name, postalische
Anschrift, E-Mail-Adresse sowie
Telefon- und Telefax-Nummer des
Kunden. Diese Daten sind in
einem geeigneten Bereich, i.d.R.
Impressum, auch Dritten
zugänglich zu machen.
§8.8
Der Kunde hat in seinen POP3-
E-Mail-Postfächern eingehende
Nachrichten in regelmäßigen
Abständen abzurufen. Abacom
behält sich vor, für den Kunden
eingegangene persönliche
Nachrichten zu löschen, soweit
sie nicht binnen vier Wochen
nach Eingang auf dem Mailserver
von ihm abgerufen wurden. Abacom
behält sich weiter das Recht
vor, für den Kunden eingehende
persönliche Nachrichten an den
Absender zurück zu senden, wenn
die in den jeweiligen Tarifen
vorgesehenen Kapazitätsgrenzen
überschritten sind.
§8.9
Der Kunde verpflichtet sich, von
Abacom zum Zwecke des Zugang zu
deren Dienste erhaltene
Passwörter streng geheim zu
halten und Abacom unverzüglich
zu informieren, sobald er davon
Kenntnis erlangt, dass
unbefugten Dritten das Passwort
bekannt ist.
§8.10
Der Kunde verpflichtet sich, bei
Gestaltung seiner
Internet-Präsenz auf Techniken
zu verzichten, die eine
übermäßige Inanspruchnahme der
Einrichtungen von Abacom
verursachen, insbesondere CGI-,
PHP und ASP/ASPX-Skripte. Abacom
kann Internet-Präsenzen mit
diesen Techniken vom Zugriff
durch Dritte ausschließen, bis
der Kunde die Techniken
beseitigt/deaktiviert hat. Dies
gilt nicht für Server, die dem
Kunden zur alleinigen Nutzung
zur Verfügung stehen (dedizierte
(dedicated) bzw. co-location (homing)
Server). §8.11
Sofern das auf das Angebot des
Kunden entfallende
Datentransfervolumen (Traffic)
die für den jeweiligen Monat mit
dem Kunden vereinbarte
Höchstmenge erreicht oder
übersteigt, stellt Abacom dem
Kunden den für das
überschießende Volumen
entfallenden Betrag gemäß der
aktuellen Preisliste in
Rechnung.
§8.12
Abacom dsl Zugänge werden nach
24 Stunden getrennt. Eine
umgehende Wiedereinwahl ist
möglich.
§ 9 Software
Der Kunde ist berechtigt, von
Abacom bezogene Softwareprodukte
zu den nachfolgenden Bedingungen
selbst zu nutzen oder seinen
Kunden zur Nutzung zu
überlassen:
Eine Änderung der
Softwareprodukte ist unzulässig.
Der Kunde ist berechtigt, zu
Sicherungszwecken und unter
Beibehaltung von
Schutzrechtsvermerken bis zu
zwei Kopien zum Zwecke der
Datensicherung herzustellen. Die
Lizenzbestimmungen des
Herstellers und der
Vorlieferanten von Abacom sind
vom Kunden zu beachten und
gelten auch als mit Abacom
vereinbart.
Der Kunde wird die
Softwareprodukte vor dem Zugriff
Dritter schützen und sämtliche
Personen, die Zugang zu diesen
Produkten haben, entsprechend
verpflichten. Überlässt der
Kunde Softwareprodukte seinen
Kunden zur Nutzung, sind diese
nur in dem Umfang berechtigt,
wie der Kunde selbst zur Nutzung
berechtigt war, während das
Nutzungsrecht des Kunden
erlischt.
§ 10. Abnahme,
Eigentumsvorbehalt
§ 10.1
Verlangt keine der
Vertragsparteien bei
Installationen und
Dienstleistungen eine förmliche
Abnahme oder kommt der von einer
Partei verlangte Abnahmetermin
aus einem Umstand, der von
Abacom nicht zu vertreten ist,
nicht zustande, gilt die
vertragliche Leistung von Abacom
mit Nutzung durch den Kunden als
abgenommen.
§ 10.2
Bis zur vollständigen Zahlung
des Kaufpreises bleibt die
gesamte gelieferte Ware Eigentum
von Abacom. Kommt der Kunde mit
der Zahlung in Verzug, kann
Abacom, unbeschadet sonstiger
Rechte, die gelieferte Ware zur
Sicherung ihrer Rechte
zurücknehmen, wenn sie dies dem
Kunden angekündigt und ihm eine
angemessene Nachfrist gesetzt
hat.
§ 11 Haftung
§ 11.1
Die Haftung - gleich aus welchem
Rechtsgrund und insbesondere
wegen Verlust der
Vertraulichkeit, der
Verfügbarkeit oder der
Integrität von Daten oder daraus
erwachsenden Folgeschäden - ist
ausgeschlossen. Dies gilt auch
für die Haftung von
Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen. Der
Haftungsausschluss gilt nicht,
soweit
a) Abacom oder unseren
Vertretern, Arbeitnehmern oder
Erfüllungsgehilfen Vorsatz
und/oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt,
b) für Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz.
Die Haftung für die Verletzung
von vertragswesentlichen
Pflichten wird auf solche
Schäden begrenzt, mit denen
vernünftiger Weise zu rechnen
ist, die Haftung pro Schaden
beträgt jedoch maximal Euro
50.000,-.
§ 11.2
Der Kunde fertigt regelmäßig in
kurzen Abständen und in
gefahrentsprechendem Umfang
Sicherungskopien von Daten und
Programmen (einschließlich des
Betriebssystems) auf einem
geeigneten Backupmedium an.
§ 11.3
Eine Haftung für entgangenen
Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen, mittelbare Schäden
und Folgeschäden ist
ausgeschlossen.
§ 11.4
Eine Haftung für Fehler in
Produkten Dritter ist
ausgeschlossen.
§ 12 Gewährleistung
§ 12.1
Die Gewährleistungsfrist
entspricht den gesetzlichen
Vorschriften. Bei Kaufleuten und
Gewerblichen gilt eine 14-tägige
Übernahmegarantie als
vereinbart.
§ 12.2
Im Rahmen der Gewährleistung ist
Abacom zur Nachbesserung
berechtigt und verpflichtet.
§ 12.3
Der Kunde ist verpflichtet,
Mängel unverzüglich binnen 1
Woche nach Lieferung,
schriftlich an Abacom zu melden
und dabei anzugeben, wie sich
der Mangel äußert und auswirkt
und unter welchen Umständen er
auftritt.
§ 12.4
Der Kunde wird Abacom bei der
Analyse und Beseitigung von
Mängeln unterstützen und
Einsicht in die Unterlagen
gewähren, aus denen sich nähere
Umstände des Auftretens des
Mangels ergeben.
§ 12.5
Der Kunde wird zur
Nachbesserung, während der
üblichen Geschäftszeiten, Zugang
zu den gelieferten Waren
gewähren und sämtliche
notwendigen Informationen über
den Mangel zur Verfügung
stellen.
§ 12.6
Gelingt die Nachbesserung nicht
innerhalb angemessener Frist und
schlägt sie auch innerhalb einer
weiteren, vom Kunden angemessen
gesetzten Nachfrist fehl, so ist
der Kunde berechtigt, seine
gesetzlich vorgesehenen Rechte
für den Gewährleistungsfall
geltend zu machen. Die
Anrechnung der gezogenen
Nutzungen im Falle der Wandlung
erfolgt auf Basis einer
vierjährigen linearen
Abschreibung, wobei der
mangelbedingte Minderwert zu
berücksichtigen ist.
§ 12.7
Die Gewährleistungsansprüche
entfallen, wenn der Kunde selbst
oder durch Dritte an den
Vertragsgegenständen ohne
ausdrückliche schriftliche
Zustimmung von Abacom oder des
Herstellers Änderungen
vorgenommen hat. Dies gilt
insoweit nicht, als der Kunde
darlegen und beweisen kann, dass
die Änderung in keinem
Zusammenhang mit dem
aufgetretenen Fehler/Mangel
stehen und die Analyse und
Behebung von Mängeln nicht
wesentlich erschwert. Statt
einer Verweigerung der
Nachbesserung in diesem Falle,
kann Abacom auch
Leistungserschwerungen und damit
zusätzlichen Aufwand
entsprechend der Preislisten für
Dienstleistungen von Abacom
geltend machen, wenn Abacom
trotz solcher Änderungen tätig
wird. Das gleiche gilt, wenn der
Kunde die Vertragsgegenstände in
einer anderen Umgebung oder mit
anderem Zubehör einsetzt als von
Abacom oder dem Hersteller
freigegeben.
§ 13 Vertragsbeendigung
§ 13.1
Im Falle der Vertragsbeendigung,
gleich aus welchem Grund, ist
der Kunde verpflichtet, die ihm
im Rahmen der Geschäftsbeziehung
überlassenen Unterlagen, Daten,
Software etc. binnen 2 Wochen an
Abacom herauszugeben, sofern sie
nicht in sein Eigentum
übergegangen sind.
§ 13.2
Nach Ablauf des Vertrages werden
alle gespeicherten Daten von
Abacom gelöscht.
§ 14 Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder des Vertrages unwirksam
sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt anstelle jeder unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder
zumindest nahe kommende
Ersatzbestimmung, wie sie die
Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt hätten.
Entsprechendes gilt für
Unvollständigkeiten.
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