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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma ABACOM GmbH & Co KG, Konrad-Zuse-Str.1, 37671 Höxter (im Folgenden "ABACOM"), Stand: 10.06.2006

§ 1 Allgemeines
§ 1.1
Die AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Firma Abacom und dem Kunden. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Amtsgericht Höxter bzw. das Landgericht Paderborn als Streitgericht, sofern der Kunde Unternehmer ist. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
§ 1.2.
Abacom ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Abacom für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Abacom verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Abacom ist berechtigt, dem Kunden die geänderten AGB per Email zuzustellen bzw. auf die Veröffentlichung im Internet hinzuweisen.
§ 1.3
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt Abacom nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Abacom in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Angebot / Aufträge
§ 2.1
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
§ 2.2
Technische Beschreibungen, Erklärungen technischer Art, technische Spezifikationen, Funktionsbeschreibungen z.B. in Handbüchern usw. stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn diese von Abacom ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 2.3
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Abacom hergeleitet werden können.
§ 2.4
Verträge kommen durch die Annahme eines Abacom-Angebotes durch den Kunden zustande. Der Kunde erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung. Wird der Auftragsbestätigung nicht innerhalb 1 Woche widersprochen, gilt der Vertrag als geschlossen.
§ 2.5
Mit Zustandekommen des Vertrages ist der Kunde damit einverstanden, von Abacom als Referenzkunde genannt zu werden.

§ 3 Laufzeit Verträge
§ 3.1
Verträge über dsl, Festverbindungen und Mietserver (dedizierte (dedicated) bzw. co-location (homing) Server) werden, soweit nicht anderweitig schriftlich durch Abacom bestätigt, auf unbestimmte Zeitdauer geschlossen. Der Vertrag ist frühestens nach Ablauf des ersten Nutzungsjahres zum Ende des zweiten Nutzungsjahres kündbar. Die Kündigung muss mindestens 90 Tage vor Ablauf des Nutzungsjahres schriftlich bei ABACOM vorliegen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Hierzu zählt insbesondere der Zahlungsverzug des Kunden.
§ 3.2
Verträge über Webserver werden auf unbestimmte Zeitdauer geschlossen, die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Der Vertrag ist frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09, 31.12. kündbar. Die Kündigung muss mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich bei Abacom vorliegen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Hierzu zählt insbesondere der Zahlungsverzug des Kunden.
§ 3.3
Verträge über Wartungs- und Supportverträge - auch von Drittanbietern/-herstellern - sowie Miet- und Leasing-Systeme und Abonnements von Diensten, z.B. Virenpatternupdates, Url- und Contentfilter Systeme bzw. Datenbanken etc., werden grundsätzlich für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Nach Ablauf des jeweiligen Nutzungsjahres gilt der Vertrag automatisch für ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht 6 Wochen vor Ende der Nutzungsperiode eine schriftliche Kündigung erfolgt.

§ 4 Preise
§ 4.1
Für die einzelnen Leistungen der Abacom gelten die Preise gemäß der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste als vereinbart.
Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen ist grundsätzlich der Sitz von Abacom in Höxter. Fahrtkosten und Versandkosten zum Kunden werden daher gesondert berechnet.
§ 4.2
Sollte für den Internetanschluss etc. auf Seiten des Kunden noch die Schaffung von Voraussetzungen hierfür erforderlich sein, so sind diese in den Preisen nicht enthalten. Der Kunde hat entweder selbst auf eigene Kosten die Voraussetzungen für den Zugang zu schaffen oder aber Abacom mit der Erbringung jener zusätzlichen Leistungen zu beauftragen, die gesondert vergütet werden. Die Kosten erforderlicher Anfahrten zum Kunden trägt der Kunde.
§ 4.3
Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt Abacom dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via E-Mail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Abacom leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden.
Die telefonische Beratung des Kunden nach Bereitstellung des Zuganges, Servers oder anderen Dienstleistungen ist kostenlos.
Sonstige, allgemeine Anfragen und Beratungen des Kunden werden bei telefonischer/persönlicher Anfrage je angefallener 15 Minuten mit 25,00 Euro zzgl. MwSt. pro Viertelstunde berechnet. Erfolgt eine Anfrage über Email, so ist dies kostenlos.
§ 4.4
Abacom sichert eine mittlere Jahresverfügbarkeit seiner bereitgestellten Dienste und Services von 98,5% zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Abacom liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen sind.
Entstehen Ausfallzeiten oberhalb dieses Jahresmittels, steht dem Kunden das Recht zur fristlosen Kündigung des Dienstes oder Services zu, zuviel bzw. im Voraus gezahlte Entgelte werden tagesgenau zurückerstattet.
§4.5
Soweit Abacom kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Abacom ist befugt solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert Abacom den Kunden unverzüglich.

§ 5 Preisänderungen
Abacom ist berechtigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Preislisten oder Preise für einzelne Leistungen einseitig zu ändern. Dies geschieht insbesondere dann, wenn ein Zulieferer Abacom höhere Einkaufskonditionen abverlangt. Liegen die Preiserhöhungen über 10% des zuvor geltenden Preises, steht dem Kunden in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu, das er binnen 2 Wochen nach Überlassung der neuen Preislisten schriftlich geltend machen kann. Erfolgt keine Kündigung, gelten die neuen Preise als vereinbart.

§ 6 Rechnungsstellung
§ 6.1
Gleichbleibende Grundgebühren werden von Abacom für jeweils 6 Monate im Voraus berechnet. Im Falle einer Kündigung nach § 3 werden evtl. zuviel gezahlte Beträge erstattet.
Nutzungsabhängige Leistungen werden dem Kunden gegenüber monatlich abgerechnet.
§ 6.2
Sollte der Kunde Einwendungen gegen die Rechnung haben, hat er diese Abacom spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitzuteilen. Einwendungen gegen die Rechnung entbinden nicht von der Zahlungspflicht des Kunden.
§ 6.3
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Die Rechnungsbeträge werden im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. Bei Vertragsabschluß erteilt der Kunde Abacom eine Einzugsermächtigung.
§ 6.4
Der Kunde darf gegen Forderungen der Firma Abacom nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ebenso steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen solcher Gegenansprüche zu. Sollten dem Kunden Rückerstattungsansprüche aus einer gerügten Rechnung, aus Doppelzahlungen oder anderen Gründen zustehen, werden diese auf die folgende Monatsrechnung der Firma Abacom verrechnet.
§ 6.5
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die gesammelten Daten nur 80 Tage nach Rechnungsstellung verwahrt und anschließend gelöscht werden. Dieses gilt nicht für Tarife mit einer Flatrate. Hier werden keinerlei Daten gespeichert.
§ 6.6
Abacom ist berechtigt sein Rechnungswesen jederzeit auf elektronische Rechnungsstellung umzustellen und seinen Kunden fortan Rechnungen auf elektronischem Wege, i.d.R. per E-Mail Versand und/oder Onlineinterface als PDF Datei, zuzustellen. Wird die elektronische Rechnungsstellung eingeführt, werden ab dem Zeitpunkt gedruckte Rechnungen, die auf ausdrücklichen Kundenwunsch auf dem herkömmlichen Postwege zugestellt werden, mit 3,00 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Bei sämtlichen Hosting Angeboten und DSL Zugängen gilt die elektronische Rechnungsstellung bereits.

§ 7 Verzug, Sperrung des Anschlusses, Einstellung der Dienstleistung
Gerät der Kunde 2 Monate mit der geschuldeten Vergütung oder einem Teil hiervon länger als 10 Tage in Verzug, so kann Abacom das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
Abacom ist des Weiteren berechtigt, den Anschluss ganz oder teilweise zu sperren bzw. andere Dienstleistungen einzustellen, wenn sich der Kunde mit einem Betrag von mindestens 25,00 EURO in Verzug befindet. Der Kunde bleibt in diesem Falle verpflichtet, die monatlichen Grundgebühren zu zahlen.
Die Sperre bzw. Einstellung der Dienstleistungen wird dem Kunden mit einer Frist von 1 Woche unter gleichzeitiger Mahnung schriftlich angekündigt.
Die Sperre eines Anschlusses bzw. Einstellung der Dienstleistungen hindert Abacom nicht, den sich aus dem Verzug des Kunden ergebenden Schaden daneben geltend zu machen.

§ 8 Benutzung des Dienstes
§ 8.1
Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung des Dienstes keinerlei Unterlagen, Informationen etc. zu veröffentlichen, die geeignet sind, Rechte anderer zu beeinträchtigen. Verboten sind dem Kunden selbstverständlich auch Tätigkeiten, die gesetzlich verboten sind. Im Fall einer Entdeckung ist Abacom ohne Vorankündigung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Kunden vom Internet abzuschalten. Daneben behält sich Abacom die Einleitung strafrechtlicher Schritte ausdrücklich vor.
§ 8.2
Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von Abacom gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
  • unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
  • Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing)
  • Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning)
  • Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung)
  • das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojaner, Dialern usw.
  • Übermäßiges Beanspruchung des Dienstes, sog. „Power-Saugen“ oder „Power-User“. Von einer übermäßigen Beanspruchung spricht man, wenn das Verhältnis des Internet Verkehrs des Kunden bei 20:1 oder mehr zu allen anderen Abacom Kunden liegt.

Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist Abacom zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§8.3
Sofern der Kunde über Abacom eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zustande, Abacom wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern der Provider nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung hinweist.
Abacom hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Abacom übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er Abacom hiervon unverzüglich unterrichten. Der Provider ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens EUR 8000,00) stellt.
§ 8.4
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Nutzung eines Webservers oder dsl Zugangs ohne vorherige schriftliche Gestattung der Firma Abacom unterzuvermieten. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt, Accounts (Benutzername, Passwort etc.) an Dritte weiterzugeben. Der Kunde wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der unter dem ihm überlassenen Passwort anfallende Datenverkehr ihm gegenüber abgerechnet wird, auch wenn ein Dritter im Bereich des Kunden ohne dessen Wissen und Willen die Leistungen der Firma Abacom hierüber in Anspruch genommen hat.
§8.5
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner oder eingebettete Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5000,00. Abacom ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
Diese Regelungen gelten nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte (dedicated) bzw. co-location (homing) Server).
§8.6
Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten.
§8.7
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich Abacom jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Abacom binnen 10 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden. Diese Daten sind in einem geeigneten Bereich, i.d.R. Impressum, auch Dritten zugänglich zu machen.
§8.8
Der Kunde hat in seinen POP3- E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Abacom behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Abacom behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
§8.9
Der Kunde verpflichtet sich, von Abacom zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und Abacom unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
§8.10
Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen von Abacom verursachen, insbesondere CGI-, PHP und ASP/ASPX-Skripte. Abacom kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte (dedicated) bzw. co-location (homing) Server). §8.11
Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt Abacom dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.
§8.12
Abacom dsl Zugänge werden nach 24 Stunden getrennt. Eine umgehende Wiedereinwahl ist möglich.

§ 9 Software
Der Kunde ist berechtigt, von Abacom bezogene Softwareprodukte zu den nachfolgenden Bedingungen selbst zu nutzen oder seinen Kunden zur Nutzung zu überlassen:
Eine Änderung der Softwareprodukte ist unzulässig. Der Kunde ist berechtigt, zu Sicherungszwecken und unter Beibehaltung von Schutzrechtsvermerken bis zu zwei Kopien zum Zwecke der Datensicherung herzustellen. Die Lizenzbestimmungen des Herstellers und der Vorlieferanten von Abacom sind vom Kunden zu beachten und gelten auch als mit Abacom vereinbart.
Der Kunde wird die Softwareprodukte vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zu diesen Produkten haben, entsprechend verpflichten. Überlässt der Kunde Softwareprodukte seinen Kunden zur Nutzung, sind diese nur in dem Umfang berechtigt, wie der Kunde selbst zur Nutzung berechtigt war, während das Nutzungsrecht des Kunden erlischt.

§ 10. Abnahme, Eigentumsvorbehalt
§ 10.1
Verlangt keine der Vertragsparteien bei Installationen und Dienstleistungen eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der von Abacom nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von Abacom mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
§ 10.2
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von Abacom. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Abacom, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 11 Haftung
§ 11.1
Die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund und insbesondere wegen Verlust der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten oder daraus erwachsenden Folgeschäden - ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit
a) Abacom oder unseren Vertretern, Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt,
b) für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Die Haftung für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten wird auf solche Schäden begrenzt, mit denen vernünftiger Weise zu rechnen ist, die Haftung pro Schaden beträgt jedoch maximal Euro 50.000,-.
§ 11.2
Der Kunde fertigt regelmäßig in kurzen Abständen und in gefahrentsprechendem Umfang Sicherungskopien von Daten und Programmen (einschließlich des Betriebssystems) auf einem geeigneten Backupmedium an.
§ 11.3
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§ 11.4
Eine Haftung für Fehler in Produkten Dritter ist ausgeschlossen.

§ 12 Gewährleistung
§ 12.1
Die Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Bei Kaufleuten und Gewerblichen gilt eine 14-tägige Übernahmegarantie als vereinbart.
§ 12.2
Im Rahmen der Gewährleistung ist Abacom zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.
§ 12.3
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich binnen 1 Woche nach Lieferung, schriftlich an Abacom zu melden und dabei anzugeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt.
§ 12.4
Der Kunde wird Abacom bei der Analyse und Beseitigung von Mängeln unterstützen und Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich nähere Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
§ 12.5
Der Kunde wird zur Nachbesserung, während der üblichen Geschäftszeiten, Zugang zu den gelieferten Waren gewähren und sämtliche notwendigen Informationen über den Mangel zur Verfügung stellen.
§ 12.6
Gelingt die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren, vom Kunden angemessen gesetzten Nachfrist fehl, so ist der Kunde berechtigt, seine gesetzlich vorgesehenen Rechte für den Gewährleistungsfall geltend zu machen. Die Anrechnung der gezogenen Nutzungen im Falle der Wandlung erfolgt auf Basis einer vierjährigen linearen Abschreibung, wobei der mangelbedingte Minderwert zu berücksichtigen ist.
§ 12.7
Die Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte an den Vertragsgegenständen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Abacom oder des Herstellers Änderungen vorgenommen hat. Dies gilt insoweit nicht, als der Kunde darlegen und beweisen kann, dass die Änderung in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler/Mangel stehen und die Analyse und Behebung von Mängeln nicht wesentlich erschwert. Statt einer Verweigerung der Nachbesserung in diesem Falle, kann Abacom auch Leistungserschwerungen und damit zusätzlichen Aufwand entsprechend der Preislisten für Dienstleistungen von Abacom geltend machen, wenn Abacom trotz solcher Änderungen tätig wird. Das gleiche gilt, wenn der Kunde die Vertragsgegenstände in einer anderen Umgebung oder mit anderem Zubehör einsetzt als von Abacom oder dem Hersteller freigegeben.

§ 13 Vertragsbeendigung
§ 13.1
Im Falle der Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, ist der Kunde verpflichtet, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung überlassenen Unterlagen, Daten, Software etc. binnen 2 Wochen an Abacom herauszugeben, sofern sie nicht in sein Eigentum übergegangen sind.
§ 13.2
Nach Ablauf des Vertrages werden alle gespeicherten Daten von Abacom gelöscht.

§ 14 Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

  © 1995-2008 ABACOM GmbH & Co KG